KfW-Programm 458: BEG Heizungsförderung

Porträtfoto von Suleika Preikschat, Managing Director Privatkundengeschäft, Interhyp AGvon Suleika Preikschat, Managing Director Privatkundengeschäft

Die Preise für Gas und Öl unterliegen starken Schwankungen und können, wie zuletzt zu beobachten, kurzfristig deutlich steigen. Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung mit erneuerbaren Energien kann davor schützen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mit dem KfW-Programm 458 können Privatpersonen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Zuschuss für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung erhalten.


Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
  • Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
  • Höhere Förderung für Familien mit Kindern und geringem Einkommen
  • Für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland
  • Ob eine Förderung für Sie infrage kommt, klärt Interhyp individuell mit dem finanzierenden Darlehensgeber im Rahmen Ihrer Finanzierung.

Was wird gefördert?

  • Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Diese klimafreundlichen Heizungen werden gefördert

  • Solarthermische Anlagen

  • Biomasseheizungen

  • Wärmepumpen

  • Brennstoffzellenheizungen

  • Wasserstofffähige Heizungen (teilweise)

  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

  • Gebäudenetzanschluss

  • Wärmenetzanschluss

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümerinnen und Eigentümer von

  • bestehenden Einfamilienhäusern, unabhängig davon, ob selbst bewohnt oder vermietet
  • bestehenden Mehrfamilienhäusern
  • Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern der Heizungstausch im Sondereigentum umgesetzt wird, also an der eigenen Wohnung, etwa beim Austausch einer Gas-Etagenheizung

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland können die Förderung nutzen, sofern die Maßnahme am Gemeinschaftseigentum umgesetzt wird, also an der zentralen Heizungsanlage für das gesamte Gebäude.

Hinweis: Der Klimageschwindigkeits- und der Einkommensbonus stehen nur selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern zu, die die jeweiligen Voraussetzungen nachweisen.

Wann wird gefördert?

Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Vorab ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte bzw. ein zertifiziertes Fachunternehmen einzubinden, das die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt. Zudem muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung vorliegen, andernfalls gilt der Vertragsabschluss bereits als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus. Nach der Zusage muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens, sobald alle Nachweise eingereicht und geprüft wurden.

Wie wird gefördert?

Die Höhe Ihrer Förderung richtet sich nach Ihren förderfähigen Kosten.

Förderhöchstgrenzen

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit ab der siebten

Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August, um 750 Euro.

Fördersatz

Der Zuschuss besteht aus einer Grundförderung von 30 % sowie optionalen Bonusförderungen. Wie viel Sie insgesamt erhalten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

  • Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten regulär
  • Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro (mit Familienzuschlag) beziehungsweise 30.000 Euro (ohne Familienzuschlag)

So ist der Ablauf mit der KfW

  1. Spezialistin oder Spezialisten beauftragen
    Bevor Sie den Zuschuss beantragen, benötigen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten oder ein zertifiziertes Fachunternehmen, das eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt.
  2. Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen
    Für die Antragstellung benötigen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem geplanten Umsetzungsdatum. Wichtig: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, das heißt, er tritt erst in Kraft, sobald Sie von der KfW eine Förderzusage erhalten haben. Ohne diese Bedingung, oder wenn die Bauarbeiten bereits begonnen haben, gilt das Vorhaben als bereits gestartet und ist nicht mehr förderfähig.
  3. Registrieren und Zuschuss beantragen
    Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW" und stellen Sie dort Ihren Antrag, bevor das Vorhaben beginnt.
  4. Vorhaben umsetzen
    Sobald Sie die Zusage erhalten haben, können Sie mit der Umsetzung starten. Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab Zusage vollständig abgeschlossen sein. Anschließend bestätigt Ihre Expertin, Ihr Experte für Energieeffizienz oder das Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD).
  5. Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
    Weisen Sie sich per eID, Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident aus und reichen Sie Ihre Nachweise im Kundenportal ein. Nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto aus.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Vorhaben mit uns finanzieren, klären wir gemeinsam, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen und erläutern Ihnen Schritt für Schritt, wie sich diese am besten in Ihre Finanzierung einbinden lassen und wie der Zuschuss in Ihrem Fall beantragt und ausgezahlt werden kann.

Ist das Förderprogramm kombinierbar?

Ja, die Heizungsförderung 458(öffnet in neuem Fenster) lässt sich mit weiteren Fördermaßnahmen kombinieren. Für den Heizungstausch selbst oder ergänzende Sanierungsmaßnahmen steht zusätzlich ein Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Für andere Einzelmaßnahmen, etwa den Austausch von Fenstern, kann außerdem ein Zuschuss beim BAFA beantragt werden. Da es dabei Einschränkungen gibt, prüfen wir im Rahmen Ihrer Finanzierungsberatung gerne, welche Fördermöglichkeiten zu Ihrem Vorhaben passen.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Vorteile

Nachteile

  • Finanzielle Unterstützung durch Investitionszuschuss (Grundförderung plus eventuelle Boni)
  • Mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Umwelt- sowie Klimaschutz bei gleichzeitig reduzierten Energiekosten
  • Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
  • Werterhalt und -steigerung Ihrer Immobilie
  • Bindung an Auflagen im Bereich der Energieeffizienz und Energienutzung
  • Erhöhter administrativer Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen und Nachweiserbringung
  • Absenkung des Förderhöchstbetrags ab 2027

Welche Förderung passt zu ihrem Vorhaben?

Unsere Expertinnen und Experten finden gemeinsam mit Ihnen die optimalen Förderungen und binden sie direkt in Ihre Finanzierung ein. Neben der Finanzierung unterstützen Sie unsere Partner mit Energieberatung, Gutachten oder Unterlagenservice – und weiteren passenden Leistungen rund um Kauf, Finanzierung und Modernisierung Ihrer Immobilie.

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Weitere Fördermöglichkeiten

Ein Mann schaut aus dem Fenster seiner Immobilie nach draußen.
Weitere KfW-Förderprogramme

Die KfW bietet zahlreiche Förderprogramme für Bau, Kauf und Modernisierung. Verschaffen Sie sich einen Überblick und finden Sie das passende Programm für Ihr Vorhaben.

Ein Mann zeigt einer Frau etwas auf einem Bildschirm.
BAFA-Förderung

Die BAFA-Förderung ist ein Zuschuss, mit dem Einzelmaßnahmen gefördert werden, die für energieeffizientere Gebäude sorgen.

Ein Mehrfamilienhaus mit einem kleinen Park davor.
Regionale Fördermittel

Neben dem im ganzen Bundesgebiet zugänglichen Fördermitteln der KfW gibt es noch weitere, regionale Fördermittel für Baufinanzierungen, die auf Ebene der Bundesländer und Kommunen vergeben werden.

Ein Mann sitzt in einem Sessel, hat einen Laptop in der Hand und Kopfhörer auf.
Wohn-Riester

Wohn-Riester ist eine staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Der Staat unterstützt beim Kauf, Bau oder beim altersgerechten Umbau einer selbstgenutzten Immobilie.

Auf dem Bild hält eine Person einen 20€-, 50€- und 100€-Schein in der Hand.
Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsprämie ist ein Zuschuss zum Bausparvertrag und fördert jeden, der ein Eigenheim bauen, kaufen oder renovieren möchte.

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